Gesetzgebungvorschlag

Hier ist ein detaillierter Vorschlag für eine Gesetzgebung für digitale Währungen in einem Land (Deutschland wird als Beispiel genommen) oder einer Wirtschaftszone wie der Eurozone:

Gremium für digitale Währungen
  • Die Verwaltung digitaler Währungen außerhalb vom EURT auf deutschem Boden ist die Verantwortung des Gremiums für digitale Währungen (GDW) der deutschen Bundesbank
  • Das GDW erkennt den EURT sowie drei Typen digitaler Währungen an: dezentrale digitale Währungen, die allgemein als “Kryptowährungen” bezeichnet werden, digitale Staatswährungen, die von deutschen Behörden verwendet werden, und digitale Unternehmenswährungen, die auch als “corporate” bezeichnet werden
  • Das GDW behält sich das Recht vor, die Ausgabe oder Einnahme einer oder mehrerer digitaler Währungen durch eine private Organisation unter Angabe von Gründen für seine Entscheidung abzulehnen
  • Das GDW ist dafür verantwortlich, auf deutschem Gebiet kostenlos einen “Wallet”-Dienst (Anwendung zur Verwaltung digitaler Währungen) sowie einen Kundendienst für Benutzer bereitzustellen, durch die private Schlüssel erzeugt und Nutzern verteilt werden, die digitale Staatswährungen und den EURT benutzen bzw. den Zugang zu diesen verloren haben
  • Das GDW darf alle digitalen Register einsehen, in denen Transaktionen in genehmigten Staats- und Geschäftswährungen ausgeführt werden.
Digitale Währungen
  • Jede digitale Währung ist mit einer Verwendung, technischen Merkmalen, einem Symbol in Großbuchstaben (Ticker) und möglicherweise einem Territorium verbunden
  • Eine digitale Währung kann auch an eine andere Währung oder einen finanziellen Vermögenswert gekoppelt sein. In diesem Fall handelt es sich um eine stabile digitale Währung
  • Eine digitale Staatswährung (DSW) ist eine digitale Währung, die von einer deutschen Behörde ausgegeben wird
  • Eine digitale Unternehmenswährung (DUW) ist eine digitale Währung, die von einer auf deutschem Gebiet tätigen privatrechtlichen Organisation ausgegeben wird
  • Eine Kryptowährung ist eine digitale Währung, deren Betrieb dezentralisiert ist und deren Emittent nicht unbedingt identifiziert werden kann (z.B. Bitcoin).
Der digitale Euro
  • Die offizielle Währung auf deutschem Gebiet ist der digitale Euro, der eine digitale Zentralbankwährung (DZBW auf Deutsch, CBDC auf Englisch) und deren Symbol EURT ist
  • Der EURT wird von der Europäischen Zentralbank (EZB) emittiert und verwaltet, die ihr Monopol bei der Ausgabe des Euro behält
  • Jede privatrechtliche Organisation, die auf deutschem Boden tätig ist und erwerbswirtschaftlich handelt oder nicht (im Folgenden “Unternehmen” genannt), muss EURT als Währung für ihre Waren, Forderungen und Dienstleistungen und im Rahmen von Spenden annehmen.
Ausgabe von DSW

Die deutsche Bundesbank ist der einzige EDSW (Emittent digitaler Staatswährungen) auf deutschem Gebiet. Durch die deutsche Bundesbank dürfen deutsche Behörden DSW ausgeben, die die folgenden Kriterien erfüllen müssen:

  • Sie müssen genauso wert wie der EURT sein
  • Sie müssen immer in EURT konvertierbar sein
  • Sie müssen auf öffentlichen Blockchains mit Genehmigung (public permissioned blockchains) verwaltet werden
  • Sie müssen genau definierten Verwendungszwecken gewidmet sein, die allen bekannt sind, z.B. der Zahlung von Steuern, Verwaltungsgebühren oder Geldbußen, der Zuweisung von staatlichen finanziellen Unterstützungen oder von Grundeinkommen.
Ausgabe von DUW

Die Ausgabe privater digitaler Währungen wird von Anbietern sichergestellt, die als “Emittenten digitaler Unternehmenswährungen” (EDUW) bezeichnet werden und beim GDW registriert sind. Ein bestimmter Betrag an DUW kann von der ausstellenden Organisation angeboten werden, insbesondere wenn die Währung gelauncht wird, sofern die Gegenleistung den Empfängern erläutert wird, z.B. Abgabe bestimmter personbezogenen Dateien, Kauf bestimmter Produkte oder Dienstleistungen oder Offenlegung des Inhaltes und der Transaktionen ihres Wallets über einen bestimmten Zeitraum. Jeder Inhaber von DUW muss per E-Mail und über alle anderen erforderlichen Mittel informiert werden, falls eine bestimmte Menge an Token emittiert bzw. zerstört wird, falls die Währung eingestellt wird oder falls die Ausgabe- oder Konsensregeln geändert werden. Jedes Unternehmen ist befugt, eine oder mehrere private digitale Währungen von einem EDUW unter folgenden Bedingungen ausgeben zu lassen:

  • Die ausstellende Stelle (das Unternehmen) muss einen Emissionsantrag beim GDW stellen und insbesondere zu diesem Zweck den Namen und Ticker der Währung, ihre technischen Merkmale, den EDUW, der für die Erstellung und Verwaltung der digitalen Währung verantwortlich sein wird, ihren Verwendungszweck und ihr Launchdatum, die Anzahl der initialen ausgegebenen Einheiten (Token), den Konsensalgorithmus, den Typ und den Verwalter des digitalen Registers, den Launchpreis, die etwaige Koppelung, das Einsatzgebiet (Territorium), die Mechanismen der periodischen Erzeugung und Zerstörung von Token nennen
  • Sie muss die Emissionsgenehmigung des GDW einholen
  • Sie muss das GDW insbesondere im Falle einer Änderung der Regeln oder der Häufigkeit der Token-Ausgabe, der Erzeugung oder Zerstörung von Token, die nicht im Protokoll vorgesehen sind, eines Wechsels der EDUW, einer Änderung des Konsensalgorithmus, eines Hacking oder der Einstellung der Währungsaktivität informieren
  • Die ausgegebene digitale Währung muss in EURT konvertierbar sein
  • Eine Gegenleistung in Höhe des ausgegebenen Kapitals bei Währunglaunch muss bei der deutschen Bundesbank in EURT hinterlegt werden. Wenn beispielsweise 1 Million Token zu 0,20 EURT ausgegeben werden, muss die ausstellende Stelle 200.000 EURT bei der deutschen Bundesbank hinterlegen, die so lange dort bleiben, bis die Währung eingestellt wird
  • Die anfängliche Marktkapitalisierung der ausgegebenen Währung muss 10.000 EURT oder mehr betragen
  • Die ausstellende Stelle sieht Maßnahmen vor, um das Recht auf Vergessenwerden zu gewährleisten, insbesondere im Falle des Verlusts oder Diebstahls des privaten Schlüssels eines Benutzers, die vom EDUW an Benutzer vermittelt und vertraglich versichert werden
  • Die ausstellende Stelle legt in Absprache mit dem EDUW einen Mechanismus und möglicherweise Bedingungen oder einen Termin für die Einstellung der Ausgabe der digitalen Währung fest
  • Im Gegensatz zu digitalen Staatswährungen müssen Unternehmenswährungen nicht stabil sein, können von privaten Blockchains verwaltet und auf Handelsplattformen (Exchanges) gelistet werden.
Mit digitalen Währungen bezahlen
  • Jede Person, Behörde oder private Organisation, die auf deutschem Gebiet eine Zahlung leistet, kann aus den vom Anbieter angebotenen Währungen diejenige auswählen, in der sie bezahlen möchte, und den vom Anbieter angebotenen Preis in der von ihr gewählten Währung akzeptieren
  • Es steht jedem Unternehmen frei, den Preis seiner Waren, Forderungen und Dienstleistungen in EURT und in den Währungen seiner Wahl festzusetzen, die es annehmen darf, auch wenn dies zu einer Preisdifferenz für dieselbe Dienstleistung/dasselbe Gut je nach der gewählten Währung führt
  • Jede Zahlungsabwicklungsfirma, die digitale Währungen verwaltet, muss die Genehmigung des GDW einholen und die digitalen Währungen anmelden, die er im Auftrag seiner Kunden verwaltet
Digitale Währungen als Zahlungsmittel annehmen
  • Kein Unternehmen darf eine andere Währung als EURT als einzige Währung für die Abwicklung seiner Waren, Forderungen und Dienstleistungen verlangen, aber es darf eine andere Währung als den EURT annehmen
  • Behörden sind hingegen befugt, die ausschließliche Verwendung einer digitalen Staatswährung für die Erhebung bestimmter Steuern oder die Zahlung staatlicher finanzieller Unterstützungen oder von Grundeinkommen zu verhängen
  • Die beim Kauf einer Ware oder Dienstleistung auf deutschem Gebiet fälligen Steuern (vor allem die MwSt.) werden vom Zahlungsabwickler unverzüglich an die entsprechende Steuerverwaltung in den von dieser Behörde verlangten Währungen umgehend überwiesen
  • Jedes Unternehmen, das zusätzlich zum EURT digitale Währungen akzeptiert, muss diese beim GDW anmelden: Dies können DUW sein, die vom Unternehmen selbst ausgegeben werden, und DUW von anderen Unternehmen, die vom GDW genehmigt wurden, vorausgesetzt die Annahme dieser anderen Währungen wird beim GDW angemeldet
  • Jede vom GDW autorisierte DUW ist ein rechtliches Zahlungsmittel, das jedoch auf deutschem Gebiet nicht ausschließlich sein darf, sofern der Empfänger dieses Zahlungsmittel akzeptiert: Daher ist der Empfänger derjenige, der die zur Abrechnung etwaigen akzeptierten Währungen zusätzlich zum EURT bestimmt
  • Kryptowährungen sind keine offiziellen Zahlungsmittel auf deutschem Gebiet, werden jedoch geduldet, sofern der Empfänger sie unmittelbar nach Zahlungseingang auf eigene Faust in EURT umrechnet
  • Kein Unternehmen kann gezwungen werden, eine DUW, eine DSW oder eine Kryptowährung zu akzeptieren, wenn es dies nicht möchte, bis auf den EURT
  • Die Kosten für die Umrechnung und Überweisung digitaler Währungen, die der Zahlungsabwickler unmittelbar während der Transaktion ausführt, trägt der Zahler, es sei denn, der Empfänger willigt darin ausdrücklich ein, diese zu übernehmen.
  • Privatsphäre und Recht auf Vergessenwerden
    • Jeder Benutzer einer digitalen Währung ist für seine privaten Schlüssel und somit für ihre Gelder verantwortlich
    • Jeder Benutzer einer digitalen Währung, der einen privaten Schlüssel verliert, verliert auch dauerhaft die damit verbundenen Gelder
    • Jede Behörde oder Firma, die eine DSW oder DUW ausstellt, muss über ihre EDSW oder EDUW die Einrichtung eines neuen Kontos den Benutzern bereitstellen, die den Zugriff auf ihren privaten Schlüssel verloren haben oder die einfach ein neues Konto eröffnen möchten, ohne dass sie sich dafür begründen müssen
    • Die deutsche Bundesbank übernimmt diese Aufgaben ausschließlich im Rahmen von DSW auf deutschem Gebiet
    • Die Währungen, die eine Privatperson, eine Firma oder eine Behörde bei Zahlungen verwendet, sind Bestandteil ihrer Privatsphäre, das nur aufgrund ihrer ausdrücklichen Genehmigung an Dritte weitergegeben werden kann. Diese Informationen können jedoch von dieser Entität freiwillig im Austausch für eine materielle bzw. finanzielle Gegenleistung mitgeteilt werden
    • Das Unternehmen oder die Behörde, die eine digitale Währung ausgibt, hat das Recht, jegliche Transaktionen anzusehen die in ihrer Währung stattfinden.

    Hauptprinzipien und Zusammenfassung

    • Eine Währung = ein Emittent = eine Verwendung
    • Der Empfänger bestimmt, welche Währungen neben dem EURT zur Bezahlung seiner Dienstleistungen verwendet werden können
    • Jede private Organisation darf eine oder mehrere DUW durch einen EDUW erstellen lassen, sofern dies der GDW angemeldet wird und das GDW dies genehmigt
    • Der einzige Emittent des EURT ist die EZB
    • Der Emittent von DSW auf deutschem Gebiet ist ausschließlich die deutsche Bundesbank
    • EDUW (Emittenten digitaler Unternehmenswährungen) müssen beim DMN registriert sein und dürfen DUW auf deutschem Gebiet im Auftrag einer ausstellenden Stelle ausgeben
    • DSW müssen stabil sein, DUW müssen es nicht unbedingt
    • Benutzer sind für ihren privaten Schlüssel verantwortlich: Wenn sie ihn verlieren, verlieren sie ihr Geld
    • EURT ist ein rechtliches Zahlungsmittel für alle von einer privaten Organisation angebotenen Dienstleistungen
    • Ein Unternehmen muss den EURT, die von ihm ausgegebenen DUW und darf DUW von anderen Unternehmen akzeptieren, sofern es dies dem GDW meldet
    • Wenn ein privates Unternehmen eine oder mehrere andere Währungen als EURT akzeptiert, kann es je nach der vom Zahler gewählten Währung unterschiedliche Preise für dieselbe Dienstleistung anbieten
    • Die Umtausch- und Überweisungskosten bei der Zahlung gehen zu Lasten des Zahlers, der seinen Zahlungsabwickler oder den des Anbieters mit diesen Aufgaben beauftragt
    • Die Zahlung aller an einer Transaktion beteiligten Parteien, einschließlich der Steuerverwaltung, erfolgt sofort beim Kauf in den von den Empfängern geforderten Währungen
    • Kryptowährungen sind auf deutschem Gebiet geduldete Zahlungsmittel, sofern der Empfänger sie unmittelbar nach dem Kauf in EURT auf eigene Faust umrechnet
    • Nur Behörden dürfen die Zahlung bzw. Ausgabe von Steuern, Geldbußen Grundeinkommen, staatlichen finanziellen Unterstützungen usw. ausschließlich in einer bestimmten DSW verlangen; private Organisationen müssen immer den EURT annehmen
    • Informationen über die von einer Privatperson, Firma oder Behörde verwendeten Währungen sind Teil ihrer Privatsphäre, können jedoch im Austausch für eine finanzielle bzw. materielle Gegenleistung bestimmten Parteien mitgeteilt werden
    • Das Unternehmen oder die Behörde, die eine digitale Währung ausgibt, hat das Recht, Transaktionen anzusehen, die in ihren Währungen stattfinden
    • Das GDW darf jegliche Transaktion der von ihm genehmigten DSW und DUW ansehen.